AGB Events

 


Organisation

Mike Kluge bietet Rennrad, Gravel, Bike, E-Bike Events an. Deren Inhalte sind, Touren, Fahrtraining, Sicherheitstraining aller Art.
Auch ein Bike Fitting gehört zum Angebot.

Gruppentouren Fahrtraining

Gruppentouren sind Events mit definiertem Programm, Unterkünften und Kosten. 

Die Konstellation der Gruppe wird durch Mike Kluge festgelegt.

Die Anreise erfolgt individuell und gehört nicht zum Eventprogramm / Angebot. 

Anmeldung

Die Anmeldung zu dem gewünschten Event erfolgt bitte über den entsprechenden Link in der Ausschreibung. Der Anmeldeschluss, soweit notwendig, ist auf der Ausschreibung vermerkt. Kurzfristige Buchungen nach Anmeldeschluss sind nach telefonischer Rücksprache, wenn noch Teilnehmerplätze offen sind, möglich. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer nach Bestätigung durch Mike Kluge verbindlich.

Bestätigung und Bezahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält man per E-Mail eine Teilnahmezusage zusammen mit dem zu bezahlendem Event Betrag.
Die Bezahlung soll grundsätzlich durch Überweisung an die angegebene Kontonummer erfolgen. Andere Zahlungsmodalitäten (z.B. bei Wochenreisen, kurzfristigem Fahrtraining usw.) werden im konkreten Angebot ausdrücklich erwähnt.
Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung und weitere Information zum Event, s.u. 

Material

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer ggf. eine Materialliste für vom Teilnehmer mitzubringender Ausrüstung, die dem Event angepasst ist. Für sein persönliches und gemietetes Material ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Treffpunkt erfolgt in der Regel individuell. Die Reisekosten sind nicht Teil des Event-Paketes und gehen zu Lasten des Teilnehmers. 
Bei bestimmten Kundenevents kann die An- und Rückreise integrierter Teil des Event-Paketes sein, dies wird dann in der Ausschreibung speziell erwähnt.

Eventrücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer an einem Event kann bis zum Beginn des Events von der Teilnahme schriftlich (per Post oder E-Mail) stornieren. Für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Mike Kluge maßgeblich.

Die Stornierungsgebühr beträgt bei Eingang der Stornierung

  • bis zu 60 Tage vor dem Eventbeginn: 20% der Rechnungssumme

  • bis zu 30 Tage vor dem Eventbeginn: 30%

  • bis zu 20 Tage vor dem Eventbeginn: 50%

  • bis zu 10 Tage vor dem Eventbeginn: 70%

  • danach: 100% der Rechnungssumme.


Ein stornierender Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, die denselben Regelungen unterliegt, und sofern diese die besonderen Anforderungen des Events erfüllt. 
So wird anstatt der Stornierungsgebühr ein Bearbeitungsbetrag von
€ 50.- erhoben.
Sollte ein Teilnehmer die Teilnahme am Event vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht für ihn kein Anspruch auf Rückerstattung.

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Einzelne angebotene  Events basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die normalerweise auf der Ausschreibung mitgeteilt wird. Wird die für das Event maßgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Mike Kluge berechtigt, das Event bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Eventbeginn zu annullieren. Der Teilnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind  ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Krankheiten, behördliche Massnahmen aller Art, Streiks usw.), die Durchführung eines Events  erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Mike Kluge den Event  absagen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr  zurückerstattet, wobei Mike Kluge berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Tourenverschiebung, Programmänderung

Die Touren finden grundsätzlich gemäß der Beschreibung in der Ausschreibung statt. Mike Kluge  behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, höhere Gewalt, Erkrankung, kurzfristige Programmänderungen auch während des Events vorzunehmen, wobei er sich bemühen wird,  eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Eventuelle  Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.

Führung Begleitung und Betreuung bei Gruppenevents

Mike Kluge  steht während eines Gruppenevents  grundsätzlich nur für die Gesamtleitung der Gruppe, und nur in Ausnahmefällen für die persönliche Betreuung einzelner Gäste,  zur Verfügung. Die von Mike Kluge  getroffenen Entscheidungen und erteilten Weisungen erfolgen im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmerbeharrlich und wiederholt den Entscheidungen Mike Kluges,  so kann ihn dieser von dem Event ausschließen. In diesem Fall stehen dem Teilnehmer keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche zu.

Persönliche Voraussetzungen

Eine gute körperliche Kondition und Verfassung ist für die Sicherheit der Teilnehmer und das Gelingen des Events unerlässlich. Die persönlichen Anforderungen richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad gemäß Ausschreibung des Events. Der Teilnehmer hat Mike Kluge über eventuelle persönliche Gegebenheiten zu informieren, , die die Durchführung des Events oder seine Gesundheit währen des Events beeinträchtigen könnten.

Eigenverantwortung

Mountainbiken ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Es wird ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltensregeln für die entsprechende Rad-Disziplin ist vorausgesetzt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

- zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft in der Gruppe;

- nicht über seinen Verhältnissen und Fähigkeiten zu fahren;

- ein eventuelles Gefühl der Überforderung oder Probleme beim Biken           sofort dem Eventleiter zu kommunizieren; 
- zu einem umweltbewussten Verhalten;
- den Weisungen des Eventleiters Folge zu leisten;

Ausrüstung 

Bei Biketouren & Events besteht eine Helm- und Handschuhtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschließen. Auch Arm/ Bein-Protektoren werden empfohlen sind aber keine Pflicht. Teilnehmende von Biketouren & Events verpflichten sich, den Event mit einem gut gewarteten und den Ansprüchen des Events angepassten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet Mike Kluge für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Mountainbikes entstehen.

 

Haftung und Schadenersatz

Die Teilnahme an einem Mike Kluge Event erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Mike Kluge bemüht  sich um größtmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. MTB-Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung zu einem Mike Kluge-Event anerkennt der Teilnehmerausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber Mike Kluge, sofern dieser nicht selbst einen Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Mit der Anmeldung zum Event bestätigt der Teilnehmende außerdem, dass seinerseits ein hinreichender Versicherungsschutz besteht und er seine mountainbikerischen Fähigkeiten beim Biken nicht überschätzt: 

Versicherung

Ausreichende  Versicherung ist Sache jeden Teilnehmers. Es wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen, eine umfassende Unfallversicherung ggf. mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschließen. Der Teilnehmer muss sein Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.

Bilder, Webseite

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Mike Kluge vom Teilnehmer während eines Events hergestelltes  Bild- oder Filmmaterial in den Medien, auf Social Media und auf der Webseite Mike-Kluge oder deren Sozialen Medien verwenden darf. Wenn der Teilnehmer nicht möchte, dass Bild- oder Filmmaterial vom Event von Mike Kluge in Medien, Social Media und auf der Webseite verwendet wird, auf dem der Teilnehmer erkennbar ist, soll er dies bei der Anmeldung vermerken oder spätestens während des Events mitteilen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht, Denzlingen den 15.05.2023